Bei jeder Diskussion mit Befürwortern der Drogenhanflegalisierung und des revidierten Betäubungsmittelgesetzes kommt das Argument "Junge Menschen sollten nicht zu Tausenden kriminalisiert werden" zur Sprache. Deshalb haben wir bei Fachpersonen Informationen eingeholt.
In unserer Gesellschaft werden folgende Gesetzeswiderhandlungen unterschieden: Übertretung (die mildeste Bestrafung), Vergehen und Verbrechen.
Umgesetzt auf die Widerhandlungen gegen das geltende Betäubungsmittelgesetz bedeutet dies:
Übertretung Widerhandlung: Konsum jeglicher illegaler Drogen. Strafandrohung: Haft oder Busse (kein Eintrag ins Strafregister).
Vergehen Widerhandlung: Kleinhandel zur Finanzierung des eigenen Konsums. Strafandrohung: Busse und Gefängnis. Bei Vergehen kann der Richter zugunsten geeigneter Massnahmen (Drogenentzug) von einer Strafe absehen.
Verbrechen Widerhandlung: Drogenhandel im grösseren Umfang im Haupt- oder Nebenerwerb. Strafandrohung: 1 bis 20 Jahre Zuchthaus.
Somit kann beim polizeilichen Vorgehen gegen reine Drogenkonsumenten kaum von Kriminalisierung gesprochen werden. Im Strassenverkehr kommt auch niemand auf die Idee, dass die unzähligen Verkehrsteilnehmer, die je eine Ordnungsbusse bezahlt haben, kriminalisiert worden sind.
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