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Medienmitteilung vom 5. November 2024


Cannabiskampagne ruft zu illegalem Handeln auf

Politiker/-innen, der Bundesrat, das Bundesamt für Gesundheit und die sogenannten Suchtfachleute rühmen die Schweizerische 4-Säulenpolitik. Sie beteuern, dass die (Cannabis)-Prävention als eine zentrale Säule gestärkt werden sollte, und der Früherkennung und Frühintervention besondere Beachtung geschenkt werden müsse.
Denn die Folgen des Kiffens, wie Lungenschäden, Amotivationssyndrom = «Null-Bock-Stimmung», Beeinträchtigung der Reaktions- und Konzentrationsfähigkeit, des Kurzzeitgedächtnisses, Aggression, Gewalt, Depressionen, Psychosen, Schizophrenien sind allerseits bekannt. Schul- und Lehrabbrüche aufgrund des Cannabiskonsums sind weitere negative Auswirkungen.
Erfahrungen z. B. im US-Bundesstaat Colorado zeigen, dass sich der Konsum bei den 12- bis 17-Jährigen seit der Legalisierung im Jahr 2012 verdoppelt hat, obwohl der Konsum erst ab 20 Jahren legal ist.
Anstatt endlich eine Präventionskampagne zu lancieren, geht mit dem im Parlament verabschiedeten Experimentierartikel und den gestarteten Pilotversuchen mit der Abgabe von Joints mit dem Betäubungsmittel THC an Kifferinnen und Kiffer das Zeichen an Kinder und Jugendliche, dass ein regulierter Cannabiskonsum harmlos sei.
Obschon Cannabis zu Recht ein verbotenes Betäubungsmittel ist, wurde heute eine Cannabis-Flyer- und Cannabis-Plakate-Kampagne lanciert, die zu illegalem Handeln aufruft.
Da steht: «Wie reduziert man die Risiken?», «Sei Schwarzmarkt-Ware gegenüber skeptisch», «Dosiere niedrig, wenn du die Ware oder die Konsumform nicht kennst», «Probiere aus, ob eine schwächere THC-Dosis für dich auch passt», «Probiere Konsumformen ohne Verbrennung aus».
Der Vorstand der Schweizerische Vereinigung Eltern gegen Drogen erwartet ein Rückzug dieser Anti-Präventionskampagne und prüft eine Klage wegen Verstössen gegen die Bundesverfassung, gegen das Internationale Abkommen des Suchtstoffkontrollrates (INCB) und gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Für weitere Informationen:
Sabina Geissbühler-Strupler, Präsidentin der Schweizerischen Vereinigung Eltern gegen Drogen, Halen 18, 3037 Herrenschwanden, Tel. 079 431 93 97, Tel. 079 431 93 97


Medienmitteilung vom 26. Juni 2024


Standaktionen der Schweizerischen Vereinigung Eltern gegen Drogen anlässlich des «UNO-Tag gegen Drogenmissbrauch und Drogenhandel» vom 26. Juni 2024

Wir laden Sie, geschätzte Medienschaffende, herzlich an unseren Info-Stand am Bahnhofplatz in Bern (vor der Heiliggeistkirche) ein.

In einer Demokratie geschieht das, was das Volk in seiner Mehrheit meint und will. Was es aber meint und will, hängt von den Informationen ab, die ihm vermittelt oder vorenthalten werden.» (Zitat von Prof. Kiele)

Deshalb würde es uns freuen, wenn Sie sich für unser Informationsmaterial wie das Faltblatt «Drogen: Tatsachen, statt falsche Behauptungen», die Cannabisbroschüre oder unser EgD-Bulletin interessieren oder mit einer Alkohol- oder Cannabisbrille ihre Wahrnehmung (Einschränkungen) testen würden.

Für Interviews stehen wir Ihnen am Info-Stand zwischen 8.00h bis 13.30h gerne zur Verfügung.

Für weitere Informationen:
Sabina Geissbühler-Strupler, Präsidentin EgD (079 431 93 97) und Peter Ernst, Vizepräsident EgD (079 208 43 18)


Medienmitteilung vom 19. Juni 2024


Die wöchentliche Heroin- und die geplante Kokainabgabe an Süchtige sind ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Seit dem katastrophalen Entscheid der sogenannten «Expertengruppe» des Bundesrates, den süchtigen Menschen das Betäubungsmittel Heroin (Diacetylmorphin) in mehreren Tagesdosen auf einmal mitzugeben, wurde das Dealen geradezu provoziert.

Da die meisten Heroinsüchtigen polytoxikoman sind, tauschen sie oft das von den Krankenkassen bezahlte Heroin mit Kokain. Das ist mit ein Grund für den Kokain-Boom in verschiedenen Schweizer Städten.

Auf die euphorische Wirkung des Kokainkonsums folgt meist Erschöpfung, depressive Verstimmung und Angst. Die Kokainsüchtigen leiden häufig unter paranoiden Wahnvorstellungen und Halluzinationen, die sie zunehmend aggressiver auf ihr Umfeld reagieren lassen. Das Suchtmittel Kokain enthemmt und führt nicht selten zu Kriminalität.

Deshalb verlangt die Schweizerische Vereinigung Eltern gegen Drogen, dass die menschenverachtende Abfertigung der Heroinsüchtigen mit zum Teil riesigen Mengen von Suchtmitteln sowie die Verfügbarkeit von Kokain unterbunden werden, zum Wohle der süchtigen Menschen, deren Umfeld und zur Sicherheit der Bevölkerung.

Das Vorhaben der «Expertengruppe», Kokain vom Staat abzugeben, muss als unverzeihliches Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingestuft werden. Denn dies wäre ein systematischer Angriff gegen einen Teil unserer Zivilbevölkerung, was die Schweizerische Vereinigung Eltern gegen Drogen mit aller Deutlichkeit bekämpfen wird.


Medienmitteilung vom 25. März 2023


Medienmitteilung der Hauptversammlung der Schweizerischen Vereinigung Eltern gegen Drogen vom 25. März 2023:

Ob die Internationale Drogenmafia auch im Schweizer Parlament mitmischt?

Eine Expertin informierte über das 2006 von der Schweiz unterzeichnete UN-Übereinkommen über Suchtstoffe, das eine Cannabis-Legalisierung – wie sie im Schweizer Parlament in Bearbeitung ist – als vertragswidrigen Verstoss gegen die Drogenbekämpfung verurteilt. Das Kontrollorgan, das International Narcotics Control Board (INCB) meint, dass in der Schweiz der Handel und Drogentourismus zur drohenden Gefahr geworden sei. Das anfangs März 2023 veröffentlichte Rechtsgutachten des Bayrischen Gesundheitsministers zeigt unmissverständlich, dass eine Cannabislegalisierung dem Völkerrecht widerspricht.

Trotzdem wird im Nationalrat die Cannabislegalisierung vorangetrieben.

Die Mitglieder der Schweizerischen Vereinigung Eltern gegen Drogen fragen sich, ob die Internationale Drogenmafia auch im Schweizer Parlament im Hintergrund mitmischt?

Ein allfälliges Referendum ist jedenfalls in Vorbereitung.


Medienmitteilung vom 15. März 2023


Auswirkungen der Cannabislegalisierung und deren Kompatibilität mit internationalen Verträgen

Der Jahresbericht 2022 des Internationalen Betäubungsmittelstoffkontrollrates sowie das Rechtsgutachten von Professor Bernhard Wegener
, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Europarecht, welches der bayrische Gesundheitsminister Klaus Holetschek kürzlich vorgestellt hat, waren die Auslöser der heutigen Medienkonferenz. Denn die Erkenntnisse aus diesen Dokumenten fanden in der schweizerischen Berichterstattung kaum Erwähnung. Diese Lücke konnten die drei Referentinnen:
- Andrea Geissbühler, Nationalrätin und Präsidentin des Dachverbandes Drogenabstinenz Schweiz
- Gabriella Hunziker, Dr. med. und Psychiaterin, und
- Verena Herzog, Nationalrätin und Präsidentin der Vereinigung Jugend ohne Drogen

schliessen.

Es wurde aufgezeigt, dass in der Schweiz durch das nationale Parlament, ohne die Bevölkerung mitentscheiden zu lassen, eine de facto Legalisierung des Betäubungsmittels Cannabis beschlossen wurde. Dies in drei Schritten:
- 10 Gramm Drogenhanf sind zum Eigengebrauch toleriert,
- Der Suchtstoff arme CBD-Hanf, der sich aber vom THC-haltigen Drogenhanf weder vom Geruch noch vom Aussehen unterscheidet, darf angepflanzt werden,
- Kiffer/-innen können in Zukunft in Apotheken staatlichen, hochpotenten Drogenhanf beziehen.

Aus der Praxis einer Ärztin und Psychiaterin konnten die Auswirkungen des Rauschgiftes Cannabis aufgezeigt werden. Psychosen und Schizophrenien sind schwerwiegende Erkrankungen und schwierig zu therapieren. Sie verursachen grosses Leid auch für Angehörige.
Einmal mehr zeigt sich der internationale Suchtstoffkontrollrat (INCB) besorgt über die Tendenz, den nichtmedizinischen Gebrauch von Cannabis zu legalisieren, was gegen das Einheits-Übereinkommen über Suchtstoffe verstosse. Die besorgniserregendste Auswirkung der Legalisierung von Cannabis seien einen erhöhten Konsum, insbesondere bei jungen Menschen. Es habe sich auch gezeigt, dass die allgemeine Verfügbarkeit von legalisierten Cannabisprodukten die Wahrnehmung des Risikos und der negativen Folgen des Konsums senken würde. Dieses Abkommen hat auch die Schweiz unterschrieben, hält sich aber mit den beschlossenen Legalisierungsschritten nicht mehr an dieses Abkommen.
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hat anfangs März vor einer zusätzlichen Belastung des Gesundheitssystems durch die geplante Cannabis-Legalisierung der deutschen Bundesregierung gewarnt. Unter anderem erwähnte er, dass sich zwischen 2008 und 2020 die Fälle von stationär behandelten Psychosen in Verbindung mit Cannabis mehr als verzehnfacht hätten. «Cannabis zu legalisieren und auf Prävention zu pochen, ist wie Feuer zu legen und dann die Feuerwehr zu rufen,» veranschaulichte Holetschek das Problem.


Medienmitteilung vom 26. Juni 2022


Standaktionen der Schweizerischen Vereinigung Eltern gegen Drogen anlässlich des «UNO-Tag gegen Drogenmissbrauch und Drogenhandel» vom 26. Juni 2022

In einer Demokratie geschieht das, was das Volk in seiner Mehrheit meint und will. Was es aber meint und will, hängt von den Informationen ab, die ihm vermittelt oder vorenthalten werden.» (Zitat von Prof. Kiele)
An unseren Standaktionen sorgten die folgenden Beschlüsse des National- und Ständerates für Verwirrung und Unverständnis:


Der Anbau von CBD-Hanf ist gestattet. Allerdings muss der Gesamtgehalt des Rauschgiftes THC weniger als ein Prozent aufweisen. Damit wurde willentlich oder ohne Kenntnis der Fakten einem Versteckspiel mit illegalen THC-Indoor- und Outdoor-Anlagen und legalen CBD-Züchtungen zugestimmt. Für Direktbetroffene – Polizei, Drogenfahnder, juristische Personen, Staatsanwälte, aber auch Verantwortliche in der Landwirtschaft – wurde damit eine Umsetzung dieser Bestimmung in der Praxis verunmöglicht.

Bei der Bestimmung, dass 10 Gramm Cannabis zum Eigengebrauch zu tolerieren sei, wurde ausser Acht gelassen, dass je nach Höhe des THC-Gehalts (Rausch und Sucht erzeugende Substanz im Cannabis) damit bis zu 100 Joints gedreht werden und THC-haltige Cannabistropfen einen Rausch wie hochprozentiger Schnaps erzeugen können. Dass die Polizei den illegalen Handel und Konsum des Betäubungsmittels Cannabis mit diesen Bestimmungen der Politik nicht mehr unterbinden kann, ist verständlich.

Deshalb sind auch die «grossen Fische» nur mit kleinen Mengen auf dem Schwarzmarkt anzutreffen. Da sich THC- und CBD-Joints im Aussehen und im Duft nicht unterscheiden, sind auch hier den Strafverfolgungsbehörden die Hände gebunden. Für Eltern ist dieses Verwirrspiel zu einem kaum lösbaren Problem geworden.

Absurd sind die geplanten Cannabisversuche mit bis 20 prozentigem Rauschgiftgehalt (im Unterschied zu 1-3 % THC-Gehalt in den 68er Jahren). Obschon im Strassenverkehr wegen Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmenden eine Null-Toleranz gilt, müssen die Cannabisversuchsteilnehmenden ihre Fahrausweise nicht abgeben!



Diese unverständlichen, drogenpolitischen Entscheide haben grosse Auswirkungen auf die Kinder und Jugendlichen, ja unsere ganze Gesellschaft und müssen dringend korrigiert werden.
Deshalb ist es wichtig, dass die Informationen der Schweizerischen Vereinigung Eltern gegen Drogen wie zum Beispiel das Faltblatt «Drogen: Tatsachen, statt falsche Behauptungen», die Cannabisbroschüre oder unser EgD-Bulletin möglichst breit gestreut werden und in den Medien Gehör finden.

Für weitere Informationen:
Sabina Geissbühler-Strupler, Präsidentin EgD (079 431 93 97) und Peter Ernst, Vizepräsident EgD.


Medienmitteilung vom 6. Mai 2022


Drogenlegalisierungstendenzen in der Politik gefährden nicht nur Drogensüchtige

Hinter dem Rücken des Stimmbürgers, der sich zu wiederholten Malen gegen eine Cannabislegalisierung sowie eine Lockerung des Betäubungsmittelgesetzes ausgesprochen hat, wirkt die Politik Richtung Drogenlegalisierung. So wurde die Abgabe von Drogenhanf zu Studienzwecken durch Apotheken zugelassen. Damit nehmen die Befürworter nicht nur die weitere Schädigung drogenkonsumierender Menschen in Kauf, sondern gefährden auch deren Mitmenschen: Obschon im Strassenverkehr aufgrund des Gefahrenpotentials eine Null-Toleranz betreffend Drogenkonsum besteht, werden Studienteilnehmende nicht vom Führen eines Motorfahrzeugs ausgeschlossen. Mit den Cannabisversuchen zum Freizeitgebrauch geht das Zeichen an Kinder und Jugendliche, dass ein regulierter Cannabiskonsum harmlos, ja ein von Apotheken abgegebenes Heilmittel sei.

Des Weiteren wurde im National- und Ständerat beschlossen, dass 10 Gramm Cannabis zum Eigengebrauch zu tolerieren seien. Die Folge davon ist, dass die Polizei den illegalen Handel und Konsum des Betäubungsmittels Cannabis nicht mehr unterbinden kann. Die Cannabislegalisierungslobby hat damit ein für sie wichtiges Etappenziel erreicht, ohne dass die Schweizer Bevölkerung informiert wurde und darüber entscheiden konnte.

Eine weitere gravierende Änderung im Betäubungsmittelgesetz ist der Beschluss, dass der Anbau von CBD-Hanf mit einem Gesamt-THC-Gehalt von weniger als 1% in Zukunft legal sei. Wegen gleichem Aussehen und gleichem Duft von erlaubtem CBD-Hanf und illegalem THC-Hanf wird damit der Polizei, Drogenfahndung, juristischen Personen, Staatsanwälten ihr Einsatz gegen illegalen THC-Hanf verunmöglicht.

Den Befürwortern dieser Drogenlegalisierung – seien dies Politikerinnen und Politiker, drogenabgebende Apothekerinnen und Apotheker – ist zu wünschen, dass ihnen ihr verantwortungsloses Tun zum Schaden ihrer Mitmenschen bewusst wird und sie sich in Zukunft für eine Gesellschaft einsetzen, die es nicht nötig hat, sich mit Drogen zuzudröhnen.


Medienmitteilung vom 14. Juli 2017


Cannabiszigaretten - gute Idee oder Schlaumeierei?

Die Schweizerische Vereinigung Eltern gegen Drogen ist entsetzt über die Schlaumeierei der Cannabislobby und die Geldgier der Vertreiber wie zum Beispiel Coop.
Die Schweizer Bevölkerung hat sich mehrfach gegen eine Legalisierung von Cannabis ausgesprochen, insbesondere wegen des rauscherzeugenden Tetrahydrocannabinol (THC). Dieses hat verschiedenste negative Auswirkungen wie zum Beispiel Schul- und Lehrabbrüche und Psychosen.
Mit den Cannabiszigaretten mit einem THC-Wert unter 1 Prozent wird zwar das Betäubungsmittelgesetz eingehalten, dafür aber mit dem Wirkstoff Cannabidiol (CBD) ein Produkt angeboten, das als Beruhigungs-, als Schmerzmittel und gegen Krämpfe wirkt. Allerdings haben Versuche gezeigt, dass jeder Mensch anders auf CBD reagiert und Langzeitschäden noch zu wenig erforscht sind. Verschonen wir unsere Jugend vor solchen Menschenversuchen und boykottieren wir die nur auf finanziellen Profit ausgerichteten Verkaufsstellen.

Für weitere Informationen:
Sabina Geissbühler-Strupler, Präsidentin der Schweizerischen Vereinigung Eltern gegen Drogen, Tel. 031 302 32 92, s.g.s@bluewin.ch.


Medienmitteilung vom 1. April 2017

Die Schweizerische Vereinigung «Eltern gegen Drogen» hat an ihrer diesjährigen Hauptversammlung einstimmig beschlossen, sich im neuen Vereinsjahr noch vermehrt für eine Drogenpolitik einsetzen, welche dem Verfassungsartikel 11, Abs.1: «Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit und Förderung ihrer Entwicklung.» Rechnung trägt. Das heisst, der vom BAG vernachlässigten Säule Prävention muss endlich Beachtung geschenkt werden, Versuche mit Cannabis mit einem THC-Wert von 12% dürfen nicht bewilligt werden und die Joints mit Cannabidiol dürfen nicht mehr länger wie Zigaretten gehandelt werden. Warum die Schadensminderungsmassnahmen Heroin- und Methadonabgabe durch die Grundversicherung der Krankenkassen bezahlt werden und die erfolgreiche Drogentherapie nach der ANR-Methode von den drogenkranken Menschen selber berappt werden muss, ist eine weitere unverständliche Tatsache, die einer Änderung bedarf.


2017

23. Juni 2017 Zum UNO-Weltdrogentag vom 26. Juni 2017 [429 KB]


2014

30. Oktober 2014 Schluss mit der Indoktrinierung durch die Drogenlegalisierungs- und Hochfinanzlobby [19 KB]
27. Juni 2014 Neue Cannabisbroschüre [21 KB]
26. Mai 2014 Internationaler UNO-Tag gegen Drogenmissbrauch und illegalen Drogenhandel vom 26. Juni 2014 [21 KB]
1. Mai 2014 "Harm Reduction"-Conference vom 7. -9. Mai 2014 in Basel [40 KB]
17. März 2014 Die geplanten Cannabisclubs in mehreren Schweizer Städten sind illegal und senden katastrophale Signale aus [38 KB]


2013

30. November 2013 Die staatliche Heroin- und Methadonabgabe ist ein ideologischer, teurer Irrweg [18 KB]
21. August 2013 Kriminalstatistik [33 KB]
26. Juni 2013 Einreichen der Petition „Gegen die Legalisierung von Drogen! Für eine abstinenzorientiert Drogenpolitik!“ [127 KB]
20. Juni 2013 Medieninformation zum UNO-Weltdrogentag vom 26. Juni 2013 [127 KB]


2012

19. Juni:
Medieninformation zum UNO-Weltdrogentag vom 26. Juni 2012 [22 KB]

9. März:
Null-Toleranz gegenüber Drogenhanfdealern auch bei kleinen Mengen [31 KB]


2011

27. Juli:
Warum vertuschen die Schweizer Medien den Zusammenhang zwischen der Wahnsinnstat des Anders Behring Breivik und der vorher eingenommenen, persönlichkeitsverändernden Drogenmixtur!? [25 KB]

23. Juni:
Einflussreiche Drogenlegalisierungslobby tritt klaren Volksentscheid mit Füssen - UNO-Tag gegen Drogen vom 26. Juni 2011 [30 KB]

27. Mai:

Stopp der Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten [19 KB]


2010

28. Dezember:
Skrupelloser Kampf der Drogenhanfmafia mit Hilfe unwissender, naiver Bauern [20 KB]

10. September:
Wir wollen keinen Dealerstaat! [18 KB]

4. September:
Skandal: Berufsverbot für Drogenfacharzt wegen dessen abstinenzorientierter Haltung [17 KB]

3. August:
Aufruf zur Absetzung der sogenannten Drogen-Expertengruppe des Bundesrates [24 KB]

22. Juni:
Standaktionen zum Internationalen UNO-Tag gegen den Drogenmissbrauch und Drogenhandel vom Samstag, 26. Juni 2010 [22 KB]

21. Januar:
Sogenannte Energy Drinks gehören in Apotheken und Drogerien - nicht in Detailhandelsgeschäfte! [26 KB]


2009

29. Oktober:
Stopp der Drogenszene in Interlaken! [75 KB]

17. Mai:
Skandalöse Zustände bei der staatlichen Heroinabgabe führen zu steigenden Krankenkassenprämien! [40 KB]

8. April:
Einsprache gegen die Bewilligung zur Durchführung der Internationalen Hanf-Fachmesse CannaTrade vom 1.-3. Mai 2009 in Basel [48 KB]


2008

14. November:
Stiftung Contact Bern macht mit Steuergeldern Abstimmungspropaganda für die Legalisierung von Cannabis [38 KB]

24. April:
Warum das Referendum gegen das revidierte Betäubungsmittelgesetz? [58 KB]

30. März:
Kiffermesse Cannatrade [41 KB]

18. Januar:
Plaidoyer pour plus d'efficacité et de transparence des coûts dans la politique suisse des drogues [54 KB]

18. Januar:
Plädoyer für mehr Nachhaltigkeit und Kostentransparenz in der Schweizerischen Drogenpolitik [55 KB]


2007

21. Dezember:
Referendum gegen die verfehlte Revision des Betäubungsmittelgesetzes [55 KB]

16. November:
Zur verfehlten Drogenpolitik der Stadt Bern [41 KB]

23. Oktober:
Brisantes Dokument von der Drogenfront entdeckt! [39 KB]

10. Oktober:
Die Schweizer Drogenpolitik in der Sackgasse!? Die Umsetzung der 4-Säulen-Politik in der Praxis [46 KB]

10. Oktober:
La politique de la drogue suisse dans une impasse!? Présentation des 4 piliers [89 KB]

24. Juli:
Ein Tabu wird gebrochen - Der Zusammenhang von Cannabiskonsum und der Geisteskrankheit Schizophrenie [50 KB]

9. Mai:
Kanton verfügt Schliessung der abstinenzorientierten christlich-therapeutischen Gemeinschaft El Rafa [59 KB]

22. April:
Referendum gegen das revidierte Betäubungsmittelgesetz [64 KB]

28. März:
Öffentliche Protest- und Präventionsveranstaltung gegen Drogen am Samstag, 31. März 2007 [90 KB]


2006

18. Dezember:
Diaphin als Heilmittel? [35 KB]

9. Dezember:
Zur Teilrevision des Betäubungsmittelgesetzes [71 KB]

1. November:
4-Säulen-Modell in der Drogenpolitik? Wo bleibt die Prävention? [68 KB]

13. September:
20 Jahre Fixerstübli Stadt Bern - die andere Sicht [35 KB]

6. Juni:
LIBERAL DRUG POLICIES IN SWITZERLAND ARE NOT SUCCESSFUL [72 KB]

4. Juni:
Die liberale Drogenpolitik ist KEIN Erfolg! [49 KB]

6. Mai:
Zur Ablehnung der Volksinitiative betreffend die Cannabis-Legalisierung durch den Bundesrat [53 KB]

26. März:
Rechtsfreier Raum und benebelte Politiker und Politikerinnen (zur Hanfmesse Cannatrade in Bern) [24 KB]